Aktuelle Informationen und Neuigkeiten

Landtag Brandenburg beschließt  "Schonfrist" für Kommunen

April 2025

 

Der Landtag Brandenburg hat in seiner Sitzung am 26. März 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Zurückstellung von Genehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde sowie einen Entschließungsantrag zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Inkrafttreten des § 69 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) um ein Jahr verschoben und somit erstmals auf die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 angewendet wird. Die Änderung des § 69 Abs. 6 BbgKVerf tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Damit erhalten Städte, Gemeinden und Ämter die Möglichkeit, ihre Haushaltssatzungen und Nachtragshaushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2025 ohne die in § 69 Abs. 6 BbgKVerf festgelegten Voraussetzungen zu veröffentlichen.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer ausstehenden Jahresabschlüsse? 

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung!

KomHKV in Brandenburg ändert sich zum 01.01.2025

Januar 2025

 

Die überarbeitete KomHKV sowie der aktualisierte VV Produkt- und Kontenrahmen wurden am 1. Januar 2025 wirksam und sind ab diesem Datum in vollem Umfang anzuwenden. 

Dies bedeutet, dass auch Sachverhalte, die bis zum 31. Dezember 2024 entstanden sind, jedoch noch nicht abgeschlossen waren, ab dem 1. Januar 2025 gemäß den neuen rechtlichen Vorgaben zu behandeln sind. Dies betrifft insbesondere die Erstellung der Jahresabschlüsse vergangener Haushaltsjahre bis einschließlich 2024, die ab dem 1. Januar 2025 nach den neuen Vorschriften zu erfolgen hat. 

 

Jedoch gilt auch:

 

Im Hinblick auf die Belange der Kommunen ist es auch unter Berücksichtigung nachvollziehbarer Gründe zulässig, die Jahresabschlüsse vergangener Jahre nach dem jeweils geltenden Recht zu erstellen.

 

Sollte die Anwendung des neuen Rechts auf ältere, jedoch noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Kommunen eine unzumutbare Belastung darstellen – beispielsweise aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwands oder etwaiger Kosten für die Implementierung zusätzlicher technischer Lösungen –, kann es in bestimmten Fällen angemessen sein, für diese spezifischen Sachverhalte das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden. 

 

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025

 

Das Jahr 2024 war geprägt von zahlreichen interessanten Projekten und Seminaren. Ich hatte die Gelegenheit, viele neue Kontakte zu knüpfen und freue mich, dass wir gemeinsam für eine verbesserte Buchführung in den Kommunen eintreten. 

Nach Abschluss meines ersten Selbstständigkeitsjahres kann ich mit Überzeugung festhalten, dass es eine wohlüberlegte und gute Entscheidung war. Ich möchte allen meinen Kunden danken, die mich in diesem Jahr auf diesem Weg unterstützt haben. 

 

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertage sowie einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.

Brandenburger Kommunen stehen vor finanziellen Herausforderungen

August 2024

 

Am 1. Dezember 2024 tritt gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2020 die Änderung zu § 67 Abs. 6 der Brandenburger Kommunalverfassung in Kraft. 

Diese Änderung gibt der Kommunalaufsicht ab der Haushaltssatzung 2025 die Befugnis, die Genehmigung des Haushalts zurückzustellen, falls der Jahresabschluss von 2022 nicht beschlossen und der Jahresabschluss von 2023 nicht erstellt wurde. Auch wenn die Haushaltssatzung 2025 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, darf sie erst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen öffentlich bekannt gemacht werden. 

 

Derzeit erfüllen einige Brandenburger Kommunen diese Anforderungen nicht. 

Eine mögliche Lösung besteht darin, die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 vor dem 1. Dezember 2024 zu verabschieden und öffentlich bekannt zu machen. Das ist eine zeitliche und personelle Herausforderung, denn auch die Jahresabschlüsse müssen parallel weiterbearbeitet werden.

 

Seit 2016 unterstütze ich erfolgreich Kommunen bei der Erstellung fehlender Jahresabschlüsse, um sie auf den aktuellen Stand zu bringen. Gerne stehe ich für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung, um gemeinsam eine passende Lösung zu erarbeiten.

Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht für Kommunen in 
Sachsen-Anhalt

 

Mai 2024

 

Seit 2013 sind doppische Jahresabschlüsse in Sachsen-Anhalt verpflichtend. Zur Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Abschlüsse wurden Erleichterungen für die Jahre bis 2022 gewährt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 hängt die Genehmigung der kommunalen Haushalte von der Vorlage des Jahresabschlusses des Vorvorjahres beim Rechnungsprüfungsamt ab. 

Um den Kommunen bei der Reduzierung bestehender Rückstände zu helfen und Planungssicherheit zu bieten, wurden die Erleichterungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 verlängert. Durch die Erleichterungen können die Kommunen weiterhin Jahresabschlüsse vergangener Haushaltsjahre in verkürzter Form erstellen und gebündelt den Rechnungsprüfungsämtern vorlegen.

 

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport; Pressemitteilung 062/2024 vom 30.05.2024

Vorläufige Haushalts-führung  für etwa 50 % der Brandenburger Kommunen?

Mai 2024 

 

Die Änderungen des § 69 Abs. 6 der Brandenburger Kommunalverfassung wird die Kommunen ohne Jahresabschluss 2023 in die vorläufige Haushaltsführung bringen. 

Laut dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg betrifft dies etwa die Hälfte der Städte, Gemeinden und Ämter in Brandenburg. 

Nun wurde eine Initiative ins Leben gerufen, um vorläufige Haushaltsführungen aufgrund des § 69 Abs. 6 BbgKVerf zu vermeiden. 

Der Landtag wird in seiner Sitzung am 05. Juni 2024 über einen Änderungsantrag der Partei Die Linke abstimmen. Dieser sieht vor, dass die Regelung erst ab 2026 in Kraft tritt. 

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Liebe Kunden und Partner,

 

Weihnachten steht vor der Tür und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen von ganzem Herzen für Ihre wertvolle Unterstützung im vergangenen Jahr zu danken. Ohne Sie an meiner Seite wäre all das, was ich erreicht habe, nicht möglich gewesen. Es erfüllt mich mit Stolz und Dankbarkeit, dass ich Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite stehen durfte. Ihre tatkräftige Unterstützung hat mich immer wieder motiviert und inspiriert. 

Weihnachten ist eine Zeit der Besinnung und des Nachdenkens. Ich bin stolz darauf, dass ich meinen eigenen Weg gegangen bin und eigenständige Schritte unternommen habe. Doch ich möchte betonen, dass mein Erfolg auch auf Ihrem Vertrauen und Ihrer Unterstützung basiert. Gemeinsam haben wir in diesem Jahr Großes erreicht und ich bin voller Vorfreude auf die kommenden Herausforderungen und Chancen, die das neue Jahr mit sich bringen wird. 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr. 

 

Mit herzlichen Grüßen

 Barbara Knöfel

Bucherscheinung kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Doppik Brandenburg

Im November 2023 wird die 6. Auflage veröffentlicht. Das Werk bietet eine umfassende Behandlung aller Teilbereiche des doppischen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens des Landes Brandenburg. Es werden detailliert das Drei-Komponenten-System, der Ablauf, die Organisation und das Personal des kommunalen Finanzmanagements, die Planung des Ergebnis- und Finanzhaushalts sowie der Ansatz, die Ausweisung und die Bewertung der Positionen der kommunalen Bilanz dargestellt. Darüber hinaus werden weitere Themen behandelt, wie die Eigen- und Fremdfinanzierung des kommunalen Haushalts, der Haushaltsausgleich, die Ausführung und Überwachung im Ergebnis- und Finanzhaushalt, die bewegliche Haushaltsführung sowie die Vermögenswirtschaft und Anlagenbuchhaltung. Für die 6. Auflage wurden insbesondere Detailfragen zur Jahresabschlusserstellung konkretisiert. Um eine praxisnahe Erarbeitung der Inhalte zu fördern, werden Beispiele, praktische Übungen und Musterlösungen bereitgestellt. Unsere Expertise und formale Herangehensweise gewährleisten eine fundierte und professionelle Darstellung der Informationen.

Sachsen-Anhalt


Geplante Änderung der Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt – keine Haushalte für Kommunen ohne Jahresabschlüsse?


06.11.2023

Wie im September 2023 berichtet wurde, könnte auch in Sachsen-Anhalt eine Änderung der Kommunalverfassung anstehen. Grund sind die zahlreichen fehlenden doppischen Jahresabschlüsse. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt sieht in der geplanten Gesetzesänderung vor, dass Kommunen, die ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht erstellen, keinen Haushalt genehmigt bekommen.

 

„Kommunale Haushalte ab 2025 sollen nur noch genehmigt werden, wenn die Abschlüsse der Vorjahre vorliegen.“ Diese Änderung könnte noch im Jahr 2023 beschlossen werden.

 

Die daraus resultierende vorläufige Haushaltsführung würde bedeuten, dass Aufwendungen und Auszahlungen nur noch geleistet werden dürfen, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht oder laufende Vorhaben fortgeführt werden. Neue Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden und auch keine neuen Stellen geschaffen werden. Die Kommunen könnten somit nur noch ihre Pflichtaufgaben und vertraglich geregelten Aufträge ausführen.

 

Für die fehlenden doppischen Jahresabschlüsse werden häufig Personalengpässe und Softwareprobleme aufgeführt. Diese Probleme kenne ich aus meiner Arbeit mit Kommunen.

 

Ich berate Kommunen seit 2016 erfolgreich bei der Erstellung fehlender Jahresabschlüsse und gemeinsam haben wir es geschafft, sie auf einen aktuellen Stand zu bringen. Kontaktieren Sie mich gern für ein unverbindliches Gespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Kommunal- und Unternehmensberatung

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